Sozialstaat 3.0 (Versionsstand 1.5)

in Modell von Michael Ebner (unter Mitwirkung der Sozialpiraten Johannes Ponader und Olaf Wegner)

Wofür dieser Vorschlag?

Die Piratenpartei Deutschland hat auf dem Bundesparteitag in Neumarkt Schritte hin zu einem bedingungslosen Grundeinkommen beschlossen. Insbesondere wird dort die Forderung erhoben, dass ein Grundeinkommen seriös zu finanzieren ist und lieber mit vorsichtigen Annahmen zu starten ist.

Ein solcher Start mit vorsichtigen Annahmen ist dieses Konzept „Sozialstaat 3.0“, das hier in einer akutalisierten Version vorgelegt wird. Bis zum Versionsstand 1.2 war dort 2009 das Referenzjahr, da einerseits aktuellere Zahlen damals nicht belastbar vorlagen, andererseits ein Grundeinkommensmodell, dass im wirtschaftlich schwierigen Jahr 2009 funktioniert, mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in allen anderen Jahren funktioniert. Mit dem Versionsstand 1.3 wurde auf das Jahr 2012 aktualisiert, mit dem Versionsstand 1.4 auf das Jahr 2013/2014.

Im nun vorliegenden Versionsstand 1.5 haben wir nun dort, wo die Zahlen vorliegen, das Jahr 2015 verwendet, ansonsten das Jahr 2014. Da nicht alle Leser unsere vorherigen Versionsstände kennen, stellen wir zunächst mal nur das Konzept (mit den aktuellen Zahlen) vor. Diejenigen, die unser Modell schon länger verfolgen, verweisen wir insbesondere auf die letzten beiden Abschnitte sowie die neu hinzugefügte Vorbemerkung.

Vorbemerkung – Zur prognostischen Verlässlichkeit von Grundeinkommensmodellen

Wenn die Diskussion auf Grundeinkommensmodelle kommt, dann dreht sie sich meist sehr bald primär um die Frage, in welcher Höhe ein Grundeinkommen finanzierbar ist, meist unter dem Motto „je mehr, desto besser“. Dies ist jedoch eine Fragestellung, die zu keinem wirklichen Erkenntnisgewinn führt.

Tatsächlich ist jeder nominelle Betrag finanzierbar, egal, ob das nun 800,- oder 1000,- oder 1500,- oder 2500,- oder gar eine Million Euro pro Monat ist. Wir erinnern uns (auch wenn die meisten sie nur aus dem Geschichtsunterricht kennen) vielleicht noch an die Hyper-Inflation im Jahr 1923, mit Geldscheinen bis zu 100 Billionen (das sind 100 000 Milliarden bzw. 100 000 000 Millionen) und entsprechenden Verbraucherpreisen. Es ist wohl leicht einsichtig, dass unter solchen Umständen ein Grundeinkommen von einer Million pro Monat sowohl spielend einfach finanzierbar als auch für den Empfänger völlig uninteressant wäre, da es noch nicht einmal einen bescheidenen Beitrag zur Existenzsicherung leisten könnte.

Die interessante Frage ist also nicht die nominelle Höhe eines Grundeinkommens, sondern die dahinterstehende Kaufkraft.

Nach einem Bonmot von Ludwig Erhard ist Wirtschaft zur Hälfte Psychologie. Es lässt sich schwer bis gar nicht vorhersagen, wie sich Menschen (Verbraucher, Unternehmer…) verhalten werden, wenn die Existenz eines Jeden durch ein Grundeinkommen abgesichert ist. Ab einem gewissen Punkt sind Grundeinkommensmodelle nichts als vage Schätzungen, auch wenn mit einem „durchgerechneten Modell“ daherkommen. Das Problem sind hier nicht die mathematischen Berechnungen, sondern die Annahmen, auf denen sie beruhen:

  • Wie werden sich die Steuereinnahmen entwickeln, wenn die Steuersätze angehoben werden?
  • Wie wird sich die Arbeitsmotivation, wie werden sich die Löhne und Gehälter entwickeln, wenn für die Existanz durch ein Grundeinkommen gesorgt ist?
  • Welche Entwicklung werden die Verbraucherpreise nehmen?

Das hier entwickelte Modell folgt der Annahme, dass

  • wenn die Brutto-Netto-Verläufe nahe am status quo bleiben,
  • die Arbeitsmotivation (gerade bei Geringverdienern) durch das Grundeinkommen zwar grundsätzlich sinkt, aber durch die geringere Anrechnung beim Wohngeld im Gegensatz zu ALG2 dann auch wieder steigt
  • die Besteuerung der Unternehmen zwar leicht ansteigt (von 48,5% auf 50%), der Wegfall der Arbeitgebeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung jedoch die Lohnnebenkosten kräftig reduziert und damit die Unternehmensgewinne hebt

die volkswirtschaftlichen Ergebnisdaten und somit auch die Verbraucherpreise weitgehend stabil bleiben.

Da auch im Bereich der Steuereinnahmen nach dem Prinzip der kaufmännischen Vorsicht gerechnet wurde (z.B. die Abschläge für Steuerschwund) und insgesamt auch rechnerisch ein nicht unerheblicher Deckungsbeitrag resultiert, ist die Finanzierbarkeit auch dann gesichert, wenn sich Annahmen schlechter entwickeln als prognostiziert.

Wir wollen mit diesem Modell nicht auch noch die letzte sozialromantische Träumerei bedienen, sondern den Kritikern und Skeptikern belastbar nachweisen, dass ein Grundeinkommen eben keine spinnerte Idee für allenfalls ferne Zukunft ist, sondern innerhalb weniger Monate umgesetzt werden könnte, sofern nur die politischen Mehrheiten dafür da sind.

Einleitung

Die Einführung eines bedingslosen Grundeinkommens würde das deutsche Steuer- und Sozialsystem grundlegend umgestalten. Da diese Veränderungen erhebliche Auswirkungen auf die volkswirtschaftlichen Ergebnisdaten und damit auf die Finanzierbarkeit eines solchen Grundeinkommens haben, soll die Umstellung auf mehrere Schritte aufgeteilt werden, die einzeln überschaubar bleiben. So können nach jedem Schritt die sich dadurch ergebenden Folgen beobachtet werden und in die Planung der folgenden Schritte einfließen.

Der hier vorgelegte Vorschlag ist als „Schritt 1“ zu verstehen. Mit ihm wollen wir ein Grundeinkommen (GE) einführen, auch wenn es sich noch nicht in einer Höhe bewegt, die wir für existenzsichernd halten. Es muss deshalb für Personen mit geringem Einkommen mit weiteren Sozialtransfers kombiniert werden.

Der hier vorgelegte Vorschlag beschränkt sich jedoch nicht darauf, ein GE einzuführen. Wir wollen zudem das Steuer- und Sozialsystem umfassend konsolidieren, damit wir eine solide Basis haben für die Veränderungen, die in den nächsten Jahrzehnten anstehen.

Der hier vorgelegte Vorschlag ist kein Konzept der Piratenpartei, sondern ein Vorschlag zur Diskussion innerhalb der Piratenpartei. Wir wollen damit nachweisen, dass dieser erste Schritt hin zu einem bedingungslosen Grundeinkommen seriös zu finanzieren ist. Noch nicht alle Details in diesem Vorschlag sind zu unserer eigenen Zufriedenheit gelöst, gegenüber dem Status quo werden jedoch erhebliche Fortschritte erreicht. In diesem Sinn betrachten wir unser Konzept als „besser, aber noch nicht gut“.

Prämissen

Das hier vorliegende Modell geht von den folgenden Prämissen aus:

  • Das Grundeinkommen muss insgesamt eine ausreichende Höhe aufweisen und frei von Arbeitszwang, Sanktionen oder anderen Gegenleistungen sein, ansonsten aber nicht alle vier Kriterien für ein echtes bedingungsloses Grundeinkommen voll erfüllen (Individuelle Berechnung, Bedürftigkeitsprüfung).
  • Das Modell ist auf Grundlage der Daten von 2015 (sofern vorliegend) und auf Basis des damals vorliegenden Preisniveaus entwickelt. Die Zahlen sind natürlich der Geldwertentwicklung anzupassen. Wir halten das derzeitige Steuer- und Sozialsystem für nicht mehr reformierbar (da zu kompliziert) und wollen baldmöglichst umstellen (also beispielsweise sobald der politische Wille dazu vorhanden ist zum nächsten Jahreswechsel).

Daraus folgt:

  • Das Modell muss ohne Übergangszeiträume auskommen und somit vollständig gegenfinanziert sein.
  • Es kann nicht darauf gewartet werden, bis europaweit die Steuersätze auf die gewünschten Werte hin harmonisiert werden. Die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland muss bei der Wahl der Steuersätze und der Besteuerungsgrundlagen berücksichtigt werden. Ein Grundeinkommen in auskömmlicher Höhe kann nicht finanziert werden, wenn die Besteuerungsgrundlage wegbricht.
  • Die Auswirkungen auf die Volkswirtschaft kann nur dann halbwegs verlässlich abgeschätzt werden, wenn das Modell nahe am status quo bleibt. Nach einer schnellen Umstellung kann das Modell dann schrittweise und behutsam in die jeweils gewünschten Richtungen weiterentwickelt werden.

Kurzfassung
Die wesentlichen Parameter sind hier zusammengefasst und in den folgenden Abschnitten dann erläutert.

  • Ein Grundeinkommen, das an alle in Deutschland dauerhaft lebenden Menschen unabhängig von einer Bedürftigkeit ausgezahlt wird. Dieses Grundeinkommen soll für Erwachsene 75% der steuerlichen Existenzminimums betragen, für Kinder und Jugendliche 100% des steuerlichen Existenzminimums (Kinderfreibetrag und Betreuungsfreibetrag). (Auf Zahlen 2015 und 12 Auszahlungsmonaten wären das 529,50 Euro pro Monat und Person für Erwachsene und 596,00 Euro für Kinder und Jugendliche.)
  • Ergänzendes Wohngeld für geringe Einkommen.
  • Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer werden ersetzt durch eine Flat Tax von 45%. Nicht sozialversicherungspflichtiges Einkommen wird darüber hinaus mit einem Solidarzuschlag von 5% des Einkommens besteuert.
  • Umstellung auf ein steuerfinanziertes Gesundheitssystem (ersetzt Kranken- und Pflegeversicherung).
  • Fortführung von Arbeitslosen- und Rentenversicherung als paritätisch finanzierte Sozialversicherung.
  • Erhöhung des normalen MWSt-Satzes auf „glatte“ 20%
  • Wegfall von Arbeitslosengeld 2, Kindergeld, Erziehungs- und Elterngeld (diese Leistungen werden durch das Grundeinkommen abgelöst).

Grundeinkommen und Wohngeld
Unser Konzept sieht ein Grundeinkommen vor, das an alle in Deutschland dauerhaft lebenden Menschen unabhängig von einer Bedürftigkeit ausgezahlt wird. Grundsätzlich wäre es wünschenswert, wenn dieses Grundeinkommen in tatsächlich existenzsichernder Höhe ausgezahlt werden könnte. Dies ist derzeit jedoch noch nicht realisierbar.

Wir haben uns dazu entschlossen, dass wir bei den Kindern und Jugendlichen das Grundeinkommen vollständig existenzsichernd gestalten. Kinder sind nicht in der Lage für ihren Lebensunterhalt selbst zu sorgen und durch das Verbot von Kinderarbeit davor gesetzlich geschützt. Sie haben auch – anders als Senioren, die oft auch nicht mehr für ihren Lebensunterhalt selbst sorgen können – in der Regel weder Vermögen noch Einnahmen wie z.B. Renten.

Im Bereich der Erwachsenen wollen wir so viel auszahlen, wie wir seriös finanzieren können, das sind derzeit 75% des steuerlichen Existenzminimums, bezogen auf das Berechnungsjahr 2015 wären das 529,50 Euro im Monat, auch diese Zahl ist laufend der Inflation anzupassen.

Das Grundeinkommen soll nicht an die deutsche Staatsbürgerschaft gekoppelt sein, der Kreis der Berechtigten ist aber so abzugrenzen, dass kein „Grundeinkommenstourismus“ in signifikantem Umfang entsteht. Die genaue Ausgestaltung der Regelungen ist nicht Bestandteil dieses Finanzierungskonzeptes.

Dieses Grundeinkommen soll die folgenden Sozialleistungen ersetzen, die dann ersatzlos wegfallen:

  • Kindergeld
  • Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG2 und Sozialgeld)
  • Ausbildungsförderung
  • Erziehungs- und Elterngeld

Bei anderen Sozialleistungen wie z.B. Sozialhilfe sind zumindest Einsparungen möglich. Zudem soll im Bereich der Familienzuschläge und Beihilfen für Beamte um 14 Mrd Euro gekürzt werden, da solche Sozialleistungen nach Einführung eines Grundeinkommens entbehrlich werden.

Da das Grundeinkommen für Erwachsene in dieser Höhe nicht unserem Verständnis von „existenzsichernd“ entspricht, soll es für Personen ohne oder mit nur geringem Einkommen durch einen weiteren Sozialtransfer ergänzt werden. Diesen Sozialtransfer nennen wir Wohngeld, da wir die Höhe an das örtliche Mietniveau binden wollen. Dieses Wohngeld soll jedoch unabhängig von den tatsächlichen Kosten der Unterkunft bezahlt werden. Wir wollen es der Freiheit des Einzelnen überlassen, diese Mittel zum Wohnen oder für andere Zwecke zu verwenden.

Bei einem durchschnittlichem Mietniveau gehen wir von Wohngeldzahlungen von 350,- Eurp pro erwachsener, einkommensloser Person aus. (Kinder und Jugendliche sind hier nicht berücksichtigt, da deren Wohnkosten bereits über das Grundeinkommen gedeckt sind.)

In Städten mit einem überdurchschnittlichem Mietniveau wird höheres Wohngeld gezahlt, in Städten mit unterdurchschnittlichem Mietniveau ein geringeres.

Der Nachweis der Bedürftigkeit soll einfach und datensparsam erfolgen. Eigenes Einkommen wird zu einem Drittel (33,3%) des Nettoeinkommens (Einkommen nach Steuern und ggf. Sozialversicherungsbeiträge) auf den Wohngeldanspruch angerechnet, so dass beim Leistungsempfänger ein Arbeitsanreiz verbleibt. Eigenes Vermögen bleibt unberücksichtigt. Sanktionen sind nicht vorgesehen, jedoch ist zu unrecht erhaltenes Wohngeld zurückzuzahlen.

Unter der Adresse Haushaltsrechner ist ein Kalkulator zu finden, mit dem in Abhängigkeit von Haushaltsgröße und Bruttoeinkommen das Haushaltseinkommen berechnet werden kann.

Umstellung des Steuersystems auf eine Flat Tax
Wir wollen zur Finanzierung dieses Systems einen einheitlichen Steuersatz („Flat Tax“) auf alle Einkommen von nominell 45%. Diese Steuer ersetzt die bisherige Einkommenssteuer, die Körperschaftssteuer und die Gewerbesteuer. Für sich genommen halten wir die Flat Tax für nicht sozial. In Kombination mit dem Grundeinkommen entsteht jedoch de facto wieder ein progressiver Verlauf und damit die erwünschte höhere Belastung höherer Einkommen.

Vom Netto-Einkommen her ist dieses Modell äquivalent zu einer negativen Einkommenssteuer. Eine negative Einkommenssteuer muss jedoch in jedem Einzelfall veranlagt werden, während bei einer Kombination von Flat Tax und Grundeinkommen die weit überwiegende Mehrheit der Steuerpflichtigen nicht mehr veranlagt werden muss. Aus Gründen von Verwaltungsvereinfachung und Datensparsamkeit präferieren wir deshalb die Kombination aus Grundeinkommen und Flat Tax.

Zusätzlich soll es einen Solidarzuschlag von 5% des Einkommens für nicht sozialversicherungspflichtige Einkommen geben. Solche Einkommen sind Kapitalerträge und Unternehmensgewinne, aber auch Gehälter jenseits der Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherungen. Solche Einkommen werden dann faktisch mit einer Flat Tax von 50% (45% + 5%) besteuert. Damit gehen wir bis an die Grenze dessen, was das Bundesverfassungsgericht mit dem Halbteilungsgrundsatz skizziert hat.

Mit 50% werden auch Alterseinkünfte versteuert, gemäß dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung jedoch nur derjenige Teil, dessen Beitragszahlungen aus unversteuertem Einkommen stammt, im Jahr 2015 also 70% (das Prinzip ist unter http://de.wikipedia.org/wiki/Rentenbesteuerung erklärt). Da das Grundeinkommen selbstverständlich auch Rentnerinnen und Rentnern ausgezahlt wird, erfolgt insgesamt eine Besserstellung dieser Personengruppe, insbesondere dann, wenn sie derzeit eine geringe Rente beziehen.

Besteuerungsgrundlage ist das gesamte Volkseinkommen (2263 Mrd Euro im Jahr 2015), es sollen also umfänglich steuerliche Ausnahmetatbestände gestrichen werden (“Verbreiterung der Bemessensgrundlage”). Um Effekte wie Steuerhinterziehung und Zahlungsunfähigkeit von Steuerpflichtigen zu berücksichtigen, rechnen wir auf der Finanzierungsseite mit einem “Steuerschwund”. Dieser beträgt bei Arbeitnehmerentgelten 1%, bei Unternehmensgewinnen und Kapitalerträgen 6% (als Mittelwert von 2% bei Unternehmensgewinnen und 10% bei Kapitalerträgen). Insgesamt sind in unserer Finanzierungsrechnung Steuerausfälle von 58,8 Mrd Euro berücksichtigt. Abzüglich des bisherigen Steueraufkommens aus Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuer ergeben sich somit Mehreinnahmen von 797,3 Mrd Euro.

Diese Mehreinnahmen resultieren vor allem daraus, dass das Steuersystem nun nominell keinen Grundfreibetrag und keine Progression mehr kennt. Diese werden durch das Grundeinkommen ersetzt, über das 532,6 Mrd Euro ausgeschüttet werden. In Kombination von Grundeinkommen und Flat Tax ergibt sich im Endeffekt ein progressiver Verlauf, auch wenn in den einzelnen Komponenten eine solche Progression nicht enthalten ist.

Der Verzicht auf eine Progression in der nominalen Besteuerung führt dazu, dass das Steuersystem massiv vereinfacht und entschlackt werden kann. Die Steuern können mehrheitlich direkt an der Quelle erhoben werden, die weit überwiegende Zahl der Einkommensempfänger braucht dann überhaupt nicht mehr veranlagt werden.

Im Rahmen dieser Umstellung soll auch die Gewerbesteuer entfallen, die Gewerbebetriebe zahlen dann eine Flat Tax, deren Steuersatz über der heutigen Körperschaftssteuer liegt. Die Gewerbesteuer ist ohnehin eine deutsche Besonderheit, die es in den meisten anderen Ländern so nicht gibt, ihre Abschaffung ist somit ein Beitrag zur Steuerharmonisierung. Die einzelnen Gemeinden – die bisherigen Empfänger der Gewerbesteuer – sind mittels Direktzuweisungen entsprechend der Einwohnerzahl aus dem Aufkommen der Flat Tax zu alimentieren. Damit würde die finanzielle Ausstattung der einzelnen Kommunen gleichmäßiger, zudem würde auch der unsägliche Subventionswettlauf zur Ansiedlung von Gewerbesteuerzahlern entfallen. (Art 28 GG müsste dafür auf die ursprüngliche Fassung zurückgesetzt werden.)

Unternhemensgewinne werden derzeit mit Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und – bei der Ausschüttung der Gewinne – mit Einkommenssteuer des Gesellschafter besteuert. Je nach Steuerprogression des Ausschüttungsempfängers kommen von 100% Unternehmensgewinn vor Steuern derzeit etwa 51,5% nach Steuern beim Gesellschafter an. Durch unser Modell würden Unternehmensgewinne mit 50% (45% + 5%) besteuert, aber dann steuerfrei an den Gesellschafter ausgeschüttet. Wir heben damit die Besteuerung in diesem Segment an, tun dies aber sehr maßvoll, um nicht unnötig Gründe zur Unternehmensverlagerung zu schaffen – ein Grundeinkommen ist nur dann in nennenswerter Höhe zu finanzieren, wenn die Besteuerungsgrundlage nicht wegbricht.

Unser Konzept sieht darüber hinaus vor, den normalen Satz der Umsatzsteuer („Mehrwertsteuer“) auf glatte 20% anzuheben (der ermäßigte Satz würde hierbei gleich bleiben). Motivation ist hier weniger die Erzielung zusätzlicher Einnahmen, sondern ein glatter Steuersatz, der insbesondere Kleingewerbetreibende die Kalkulation erleichtert. Zudem kann darüber nachgedacht werden, die ermäßigten Steuersätze abzuschaffen und die Mehreinnahmen über ein höheres Grundeinkommen wieder an die Bürger aus zu schütten. Für den Fiskus und den durchschnittlichen Verbraucher wäre eine solche Maßnahme ein Nullsummenspiel, würde aber die Berechnung und Erhebung der Umsatzsteuer deutlich vereinfachen. Eine solche Maßnahme ist jedoch nicht Bestandteil dieses Konzeptes.

Einsparungen im Sozialetat

Das Grundeinkommen soll verschiedene bisherige Sozialleistungen ablösen und damit überflüssig machen, namentlich Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeld, Kindergeld, Bafög, Wohngeld nach dem bisherigen Gesetz sowie Erziehungs- und Elterngeld. Zudem ist bei Personen, die bislang Sozialhilfe bekommen, das Grundeinkommen gegenzurechnen.

Im Bereich der Beamtenbesoldung gibt es bislang Familien- und Kinderzuschläge. Vor dem Hintergrund, dass durch unser Modell insbesondere die Familien und Kinder finanziell bessergestellt werden und ein steuerfinanziertes Gesundheitssystem eingeführt wird, werden diese Zuschläge entbehrlich.

Insgsamt können Einsparungen in Höhe von 109,479 Mrd Euro realisiert werden.

Die Zukunft der Sozialversicherungen

Wir wollen die Renten- und Arbeitslosenversicherung als paritätisch finanzierte Sozialversicherung weiterführen und die Kranken- und Pflegeversicherung auf ein steuerfinanziertes Gesundheitssystem umstellen. Die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sollen 20% betragen, wobei zunächst 17% in die Renten- und 3% in die Arbeitslosenversicherung fließen. In dem Maße, in dem durch das Grundeinkommen sich die Arbeitslosenversicherung als überdimensioniert herausstellt, soll von der Arbeitslosen- in die Rentenversicherung umgeschichtet werden.

Die paritätisch finanzierte Rentenversicherung hat sich seit über 100 Jahren als verlässliche Altersversorgung etabliert und zwei Weltkriege überstanden. Wir wollen diese sozialpolitische Errungenschaft nicht ohne Not aufgeben, sondern durch das Grundeinkommen ergänzen. Die Arbeitslosenversicherung federt die Erstfolgen einer Arbeitslosigkeit ab und stellt bewährte Instrumente zur Arbeitsmarktpolitik bereit (Schlechtwettergeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld). Wir wollen die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit im Lichte eines Grundeinkommens auf den Prüfstand stellen und den geänderten Gegebenheiten anpassen. Dabei rechnen wir damit, dass sich ein Teil der Leistungen als entbehrlich erweist, so dass Beitragsanteile von den Arbeitslosen- in die Rentenversicherung umgeschichtet werden können, wo sie vor dem Hintergrund der demographsichen Entwicklung auch sinnvoll verwendet werden können.

Die Sozialversicherungen stehen derzeit nicht nur wegen der demographischen Entwicklung unter Druck: Mit dem Schwund sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse wird zusätzlich die Basis der Beitragszahler geschmälert. Deshalb sieht unser Modell vor, Einkommensanteile, die nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen (Unternehmensgewinne, Kapitalerträge, Arbeitnehmerentgelte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze), mit einem sogenannten Solidarzuschlag zur Einkommenssteuer zu besteuern. Dadurch werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse im Vergleich zu nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen wieder attraktiver und damit die Sozialversicherungen stabilisiert.

Durch die Umstellung der Kranken- und Pflegeversicherung auf ein steuerfinanziertes System sinken massiv die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und damit die Lohnnnebenkosten, was insbesondere bei lohnintensiven Betrieben zunächst eine deutliche Entlastung bringt. Dies ist letztlich aber kein “Geschenk an die Arbeitgeber”: Durch die Besserstellung von Geringverdienern und insbesondere Familien sind Arbeitnehmer weniger erpressbar, zudem haben wir durch den Wegfall der Sanktionen bei ALG 2 keinen äußeren Druck mehr, schlecht bezahlte Beschäftigungsverhältnisse einzugehen. Dies wird durch die geringere Anrechnung von Hinzuverdienst zwar zu einem erheblichen Teil kompensiert, vielleicht aber nicht vollständig, so dass zumindest in einigen Branchen etwas höhere Löhne gezahlt werden müssten. Um hier keine Lohn-Preis-Spirale in Gang zu setzen, wollen wir hier im Gegenzug eine gezielte Entlastung schaffen. Sollte diese Entlastung in einigen Branchen nicht zu höheren Löhnen, sondern zu weniger Rationalisierungdruck und somit zu insgesamt mehr Beschäftigung führen, würden wir das auch begrüßen.

Mängel

In diesem Konzept sind einige Sachverhalte noch nicht zu unserer eigenen Zufriedenheit gelöst. Es entspricht unserem Verständnis vom Transparenz, dass wir dieses offen ansprechen.

  • Das Grundeinkommen ist noch nicht in einer Höhe finanzierbar, die wir für vollständig existenzsichernd halten. Denkbar wäre, dass z.B. durch Vermögensbesteuerung, Ökosteuern, Bodenwertsteuer oder Finanztransaktionssteuern zusätzliche Spielräume entstehen. Auch hoffen wir darauf, dass eine prosperierende Wirtschaft oder in diesem Konzept zu vorsichtig angenommene Werte eine weitere Erhöhung des Grundeinkommens möglich machen. In dem Maße, in dem das Grundeinkommen höher ausfällt, kann dann auch das Wohngeld geringer ausfallen.
  • Beim Wohngeld kommen wir am Konzept der Bedarfsgemeinschaft noch nicht vorbei. Ein Konzept ohne Bedarfsgemeinschaften würde – sofern wir Geringverdiener nicht schlechter stellen wollen als unter Hartz IV eine Deckungslücke in erheblicher Größe aufreißen. Wir konnten jedoch bereits die Kinder und Jugendlichen aus diesen Bedarfsgemeinschaften herausnehmen, da wir diesen ein Grundeinkommen in existenzsichernder Höhe zahlen können.

Links

  • Der Kalkulator zur Berechnung des Haushaltseinkommens
  • Das Calc-Sheet (OpenOffice / LibreOffice) mit unserer Finanzierungsrechnung
  • Der Blog-Beitrag zur Version 1.0 mit der dazugehörenden Diskussion (Version 1.1 wurde nicht veröffentlicht)
  • Der Blog-Beitrag zur Version 1.2 mit der dazugehörenden Diskussion
  • Der Blog-Beitrag zur Version 1.3 mit der dazugehörenden Diskussion
  • Der Blog-Beitrag zur Version 1.4 mit der dazugehörenden Diskussion

Veränderungen gegenüber der Version 1.4

Bei den äußeren Daten haben wir insbesondere die folgenden Veränderungen:

  • 2263,1 Mrd Volkseinkommen (statt 2184,4 Mrd im Jahr 2014), dadurch entsprechend höhere Steuereinnahmen.
  • 82,2 Mio Einwohner (statt 80,9 Mio), dadurch etwas mehr Kosten für das Grundeinkommen.

Bei Wohngeld verzichten wir wie schon im Versionsstand 1.3 darauf, zwischen der ersten Person in einem Haushalt und den weiteren Personen zu unterscheiden und wollen nun – in Gemeinden mit durchschnittlichem Mietpreisniveau – einheitlich 350,- Euro (statt wie bisher 330,- Euro im Jahr 2014) pro Monat bezahlen. Durch diese Anpassung berücksichtigen wir die stark gestiegenen Mieten insbesondere in Ballungsräumen. Durch die geringere Zahl an ALG2-leistungsbezieher (das ist unsere Bezugsgröße) reduzieren sich die Kosten auf 33,4 Mrd Euro (statt 41,7 Mrd Euro nach Version 1.4).

Wenn darauf verzichtet wird, zwischen dem ersten und den weiteren Personen in einem Haushalt zu unterscheiden, entsteht ein massiver finanzieller Anreiz zum gemeinsamen Wohnen. Wir erwarten uns dadurch eine Entspannung auf dem Mietenmarkt und darüber dann sinkende Mieten. Derselbe Effekt dürfte dadurch entstehen, dass das Wohnggeld pauschal gezahlt werden und nicht an einen konkreten Mietvertrag gebunden werden soll. Wir legen wert auf die Feststellung, dass es sich dabei um finanzielle Anreize für freiwilliges Verhalten der Leistungsempfänger handelt.

Der Betrag von 12 Mrd Euro für den Ausgleich von wegfallenden Steuersubventionen bleibt unverändert.

Zudem wurde festgestellt, dass ein früher vorsichtshalber angesetztes Abschlag von 20% bei der Berechnung der Arbeitsnehmerentgelte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze sich wegen der Rentenbesteuerung positiv auf den Deckungsüberschuss auswirkt und für diesen Abschlag deshalb -20% angesetzt, schon in Version 1.4. Die Auswirkungen halten sich jedoch in Grenzen.

Durch höhere Steuereinnahmen erhöht sich der rechnerische Deckungsüberschuss auf 63,0 Mrd Euro (statt 15,2 Mrd Euro im Jahr 2009, 48,2 Mrd Euro im Jahr 2012 und 58 Mrd im Jahr 2014). Die Erfahrung mit den früheren Versionsständen dieses Modells ist, dass der rechnerische Deckungsüberschuss bei „frühen Zahlen“ etwa 10 Mrd höher gelegen hat als mit „späten Zahlen“ – das statistische Bundesamt neigt wohl bei einigen Dingen zu leichtem Optimismus. Aus dieser Erfahrung korrigieren wir diese Zahl gleich mal um 10 Mrd Euro nach unten. Zudem nehmen wir traditionell eine Annahmenungenazuigkeit an, deren Auswirkung in der Größenordnung von 15 Mrd Euro liegt.

Somit haben wir in Version 1.5 verteilbare Reserven von etwa 38 Mrd Euro.

Was tun mit etwa 38 Mrd Euro?

Es bestehen nun mehrere Möglichkeiten, diesen Deckungsüberschuss zu verwenden. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass dieser nur bei einer freundlichen konjunkturellen Lage entsteht. Die naheliegende Lösung, einfach das BGE zu erhöhen, muss daher nicht zwingend die sinnvollste Lösung sein: In Zeiten schwächerer Konjunktur sind diese Mittel nicht oder nicht in dieser Höhe vorhanden, folgerichtig müsste man dann entsprechend das Grundeinkommen kürzen (was sich so gut wie keine Regierung politisch leisten könnte).

Dennoch auch diese Möglichkeit kurz skizziert: Man könnte das Grundeinkommen für Erwachsene von 75% auf 82% des steuerlichen Existenzminimums anheben, das wären 578,92 Euro im Monat, bei gleichzeitiger Reduzierung des Wohngeldes von 350,- Euro auf 300,- Euro.

Eleganter wäre eine konjunkturabhängige Einmalzahlung, z.B. in Form eines Weihnachtsgeldes. Finanzierbar wären da z.B Einmalzahlungen von etwa 550,- Euro pro Person (bei unverändertem Wohngeld).

Ein komplett anderer Ansatz wäre die Verwendung dieser Mittel zur Schuldentilgung. Einerseits sind die Staatsschulden auch in Deutschland auf einem hohen Stand, die Zinszahlen binden trotz eines sehr geringen Zinsniveaus erhebliche Steuermittel. Auf der anderen Seite könnten jedoch volkswirtschaftliche Verwerfungen auftreten, sollte durch den Abbau von Staatsschulden in größerem Umfang Liquidität in die Wirtschaft drängen und dort Anlagemöglichkeiten suchen. Ein denkbarer Kompromiss wäre hier, nur eine geringe Teilmenge des Deckungsüberschusses zur Schuldentilgung zu verwenden. Zudem soll hier auch daran erinnert werden, dass nicht erfolgte Sanierung von staatlicher Infrastruktur auch eine Art Verschuldung darstellt.

Eine weitere Möglichkeit wäre die finanzielle Besserstellung der Kommunen. In den letzten Jahren sind die Konsolidierungsbemühungen von Bund und Ländern häufig zulasten der Kommunen gegangen und haben die Finanzen insbesondere der Kommunen ohne nennenswerte Gewerbesteuereinnahmen nachhaltig ruiniert. Unser Konzept würde hier zwar durch Umstellung von Gewerbesteuer auf Direktalimentierung nach Einwohnerzahl die massiven Unterschiede einebnen, in der Summe jedoch keine Verbesserungen bringen, so dass hier zusätzliche Mittel sinnvoll eingesetzt werden könnten.

Eine weitere Möglichkeit wäre eine Investition in Bildung – wissenschaftliche Untersuchungen gehen davon aus, dass jeder (sinnvoll) in Bildung investierte Euro dem Staat künftige Kosten von etwa sieben Euro spart. Sinnvoller würde sich Geld nicht anlegen lassen.

Die vom Autor des Konzeptes bevorzugte Möglichkeit ist jedoch die Investition dieser Mittel in einen gesamteuropäischen Länderfinanzausgleich. Durch die Einführung des Euros können sich Unterschiede in der Wettbewerbsfähigkeit der Staaten nicht mehr über die Wechselkurse ausgleichen. Deutschland profitiert ohnehin von seiner zentralen Lage und verfolgte – gemessen an der Produktivität seiner industriellen Kerne – in den letzten Jahren eine Niedriglohnpolitik. Die Folge ist ein enormes wirtschaftliches Ungleichgewicht, das Europa an den Rand des Auseinanderbrechens der gemeinsamen Währung gebracht hat. Deutschland profitiert enorm vom Euro, da die Gemeinschaft mit wirtschaftlich deutlich schwächeren Staaten dafür sorgt, dass die Währung nicht zu „hart“ wird und somit die traditionell exportorientierte deutsche Wirtschaft preislich enorm wettbewerbsfähig bleibt.

De facto besteht hier eine ungerechtfertigte Bereicherung zu Lasten unserer europäischen Nachbarn, insbesondere der wirtschaftlich schwachen Ländern der Euro-Zone. Dies könnte dadurch abgebaut werden, dass die Wettbewerbsfäigkeit Deutschlands gezielt reduziert wird. Ein solcher Schritt ist jedoch schwer zu steuern, zudem würde er hier zu mehr Arbeitslosigkeit führen, was politisch derzeit schwer vermittelbar sein dürfte (die Einführung eines Grundeinkommens könnte hier einen Mentalitätswandel befördern…). Die Alternative wäre die Einführung eines europäischen Länderfinanzausgleichs, für den von Deutschland eher mehr als 38 Mrd Euro zur Verfügung zu stellen wäre.

Geboten wäre auch, mehr Mittel in internationale Solidarität zu investieren. Wir leben immer noch in einer Welt, in der (statistisch gemittelt) jede Stunde(!) über 1000 Menschen (nach anderen Statistiken 1500 bis 2000) verhungern.

13 Gedanken zu „Sozialstaat 3.0 (Versionsstand 1.5)“

  1. Hallo, ich habe eine Frage zu folgender Textpassage:

    „Auf der anderen Seite könnten jedoch volkswirtschaftliche Verwerfungen auftreten, sollte durch den Abbau von Staatsschulden in größerem Umfang Liquidität in die Wirtschaft drängen und dort Anlagemöglichkeiten suchen.“

    Wie ist das zu verstehen, das durch den Abbau von Staatsschulden Liquidität in die Wirtschaft „drängt“
    Schuldentilgung bedeutet Geldvernichtung (siehe https://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Service/Glossar/_functions/glossar.html?lv2=32032&lv3=62224#62224) da „das Geld“ durch Kreditvergabe entsteht.

    Dann hab ich eine Anmerkung zu dem nachfolgend Zitierten Abschnitt:

    in Modell von Michael Ebner (unter Mitwirkung der Sozialpiraten Johannes Ponader und Olaf Wegner)

    Wofür dieser Vorschlag?

    Die Piratenpartei Deutschland hat auf dem Bundesparteitag in Neumarkt Schritte hin zu einem bedingungslosen Grundeinkommen beschlossen. Insbesondere wird dort die Forderung erhoben, dass ein Grundeinkommen seriös zu finanzieren ist und lieber mit vorsichtigen Annahmen zu starten ist.

    Ein solcher Start mit vorsichtigen Annahmen ist dieses Konzept „Sozialstaat 3.0“, das hier in einer akutalisierten Version vorgelegt wird. Bis zum Versionsstand 1.2 war dort 2009 das Referenzjahr, da einerseits aktuellere Zahlen damals nicht belastbar vorlagen, andererseits ein Grundeinkommensmodell, dass im wirtschaftlich schwierigen Jahr 2009 funktioniert, mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in allen anderen Jahren funktioniert. Mit dem Versionsstand 1.3 wurde auf das Jahr 2012 aktualisiert, mit dem Versionsstand 1.4 auf das Jahr 2013/2014.

    Im nun vorliegenden Versionsstand 1.5 haben wir nun dort, wo die Zahlen vorliegen, das Jahr 2015 verwendet, ansonsten das Jahr 2014. Da nicht alle Leser unsere vorherigen Versionsstände kennen, stellen wir zunächst mal nur das Konzept (mit den aktuellen Zahlen) vor. Diejenigen, die unser Modell schon länger verfolgen, verweisen wir insbesondere auf die letzten beiden Abschnitte sowie die neu hinzugefügte Vorbemerkung.

    Vorbemerkung – Zur prognostischen Verlässlichkeit von Grundeinkommensmodellen

    Wenn die Diskussion auf Grundeinkommensmodelle kommt, dann dreht sie sich meist sehr bald primär um die Frage, in welcher Höhe ein Grundeinkommen finanzierbar ist, meist unter dem Motto „je mehr, desto besser“. Dies ist jedoch eine Fragestellung, die zu keinem wirklichen Erkenntnisgewinn führt.

    Tatsächlich ist jeder nominelle Betrag finanzierbar, egal, ob das nun 800,- oder 1000,- oder 1500,- oder 2500,- oder gar eine Million Euro pro Monat ist. Wir erinnern uns (auch wenn die meisten sie nur aus dem Geschichtsunterricht kennen) vielleicht noch an die Hyper-Inflation im Jahr 1923, mit Geldscheinen bis zu 100 Billionen (das sind 100 000 Milliarden bzw. 100 000 000 Millionen) und entsprechenden Verbraucherpreisen. Es ist wohl leicht einsichtig, dass unter solchen Umständen ein Grundeinkommen von einer Million pro Monat sowohl spielend einfach finanzierbar als auch für den Empfänger völlig uninteressant wäre, da es noch nicht einmal einen bescheidenen Beitrag zur Existenzsicherung leisten könnte.

    Die interessante Frage ist also nicht die nominelle Höhe eines Grundeinkommens, sondern die dahinterstehende Kaufkraft.“

    Es gibt versteckte Hyperinfaltionen – ein Beispiel dafür: werden die nominal beliebig hochspekulierten Kursgewinne von Optionsscheinen & Aktien (z.B. 1998 – 2000) „nachfragewirksam“, so fehlt Geld um diese Werte zu realisieren. Durch die Einführung des Euro 2002 ist die Kaufkraft faktisch halbiert worden. Gleichzeitig sind die Renten faktisch halbiert worden, wodurch die Rentner nun „aufstocken müssen. Außerdem müssen sich die Babyboomer eine geringere Rentenkasse untereinander aufteilen.

  2. 1.) Zum Thema „Schuldentilgung bedeutet Geldvernichtung“: Das trifft zu, wenn die öffentliche Hand Kassenkredite direkt bei Banken aufnimmt, nicht jedoch bei Staatsanleigen u.ä.

    Wenn an einen Investor an Anleihe zurückgezahlt wird und der das nicht gleich in die nächste stecken kann (da ja Schuldenabbau), dann muss der irgendwo hin mit dem Geld.

    2.) „Durch die Einführung des Euro 2002 ist die Kaufkraft faktisch halbiert worden“ Das sehe ich nicht so. Es gab einzelne Bereiche, in denen DM-Preise näherungsweise als Euro-Preise weitergeführt wurden, in der Mehrheit wurde korrekt umgestellt.

  3. Ich (persönlich) bin solange gegen ein steuerfinanziertes BGE, solange die Defizite der Finanzierung eben durch „Staatsverschuldung“ ausgeglichen werden muss. Ich bin deswegen dagegen, weil die Staaten, die unter diesen Umständen ein BGE einführen, diese Staaten wären über die möglicherweise zunehmende Staatsverschuldung erpressbar.

    Ein BGE kann (imo) nicht von einem isolierten Staat eingeführt werden, sondern nur von Staatsgebieten, die einen großen Schutz aus einem Staatenverbund genießen, weil sonst Bewohner aus nicht BGE Staaten in das Paradies ziehen wollen.

    Dazu sehe ich persönlich zwei Ansätze als Lösungsmöglichkeit.
    Lösung 1: ein weltweites BGE. Das wird sehr sehr lange dauern, bis wir politisch / gesellschaftlich weltweit so weit sind ein BGE einzuführen . Die Einführung eines BGE ist ähnlich bedeutend, wie die Abschaffung der Menschenhaltung / Sklaverei. Der gesellschaftliche Prozess „Abschaffung der Sklaverei“ hat Jahrhunderte gedauert und ist sehr kontrovers diskutiert worden. Es hat sogar Kriege gegeben deswegen. Danach ist die Sklaverei noch lange nicht abgeschafft sondern „versteckt“ weitergeführt worden.

    Lösung 2: Einführung eines neuen Geldes welches nicht von privaten Banken durch Kredit Aufnahme erzeugt wird (ist Zustand) sondern von einem Geld abgelöst, welches unter der alleinigen Hoheit von demokratischen Staaten geschützt und geschenkt wird. Siehe http://www.Gradido.net

    Kurz: Der Gradido ist ein „natürliches“ Geld, welches aus ebenso natürliche Weise auf die Welt kommt wie die Sonnenenergie. Das Sparen (Speichern) von Sonnenenergie ist mit Verlusten verbunden. Das Sparen vom Gradido ebenfalls. Es macht aber auch nur begrenzt Sinn zum Gradido Lebensgeld Sparer (Messie) zu werden, weil der Gradido kommt wie die Sonne – so selbstverständlich, so regelmäßig und so bedingungslos.

    Die Finanzierung des BGE zu betrachten und den Aspekt der mit in die Überlegungen einzuschließen ist eine wesentliche Voraussetzung – imo die Grundvoraussetzung aka ‚Conditio sine qua non‘ für das BGE.

    mfg
    ukw

  4. Das Grundeinkommen sollte meiner Meinung nach nur an Deutsche Staatsbürger ausgezahlt werden. Wieso sollten Fremde, die hier leben, von unseren Sozialsystemen profitieren? Dann haben wir bald einen ausartenden Sozialtourismus nach Deutschland.

    Das Grundeinkommen kann sehr wohl in existenzsichernder Höhe (100% des steuerlichen Existenzminimums oder besser 1500 – 2000 € pro Monat, somit auch zur Abschaffung von Niedriglohntätigkeiten) finanziert werden. Hierzu wäre eine Idee, den reichsten Menschen Deutschlands einen Teil ihres Vermögens zu enteignen und der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen. Das Grundgesetz lässt eine Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit ausdrücklich zu („Eigentum verpflichtet“). Hierzu wäre ein entsprechendes Gesetz zu erlassen.

    Die reichsten 800 Menschen in Deutschland verfügen über mehr Vermögen als die ärmsten 40 Millionen! Da sollte die Finanzierung des Grundeinkommens kein Problem sein.

    1. > Das Grundeinkommen sollte meiner Meinung nach nur
      > an Deutsche Staatsbürger ausgezahlt werden….

      Auch heutige Sozialleistungen wie ALG2 oder Kindergeld sind nicht an die deutsche Staatsbürgerschaft gekoppelt, und das hat bislang auch nicht zu einem „ausartenden Sozialtourismus“ geführt.

      > Das Grundeinkommen kann sehr wohl in existenzsichernder Höhe
      > (100% des steuerlichen Existenzminimums oder besser 1500 – 2000 € pro Monat…

      Wie eingangs ausgeführt ist die nominelle Höhe uninteressant, es interessiert nur die dahinterstehende Kaufkraft.

      > Hierzu wäre eine Idee, den reichsten Menschen Deutschlands einen Teil
      > ihres Vermögens zu enteignen und der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen.

      Es wäre eine Idee, aber keine gute.

      1.) Das Vermögen ist meist gebunden in Form von Produktivvermögen oder Wohneigentum. Das eignet sich nicht zur direkten Umverteilung, es muss also verkauft werden. Wer soll das denn kaufen? Mit welchem Geld? Mit welchen Folgen?

      Ist es wirklich eine gute Idee, dass z.B. „die Chinesen“ (mit ja wirklich ausgiebig Währungsreserven) weite Teile der deutschen Industrie aufkaufen? Wohin werden dann die Gewinn fließen? Wie soll dann das Grundeinkommen finanziet werden, wenn in ein paar Jahren die Veräußerugnsgewinne „verfrühstückt“ sind?

      2.) Gesetze brauchen Zeit. Vermögensverlagerung ins benachbarte Ausland geht schneller. Dann ist nicht nur nix mehr da zum enteignen, es fallen dann auch dort die künftigen Steuern an…

      > Das Grundgesetz lässt eine Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit
      > ausdrücklich zu („Eigentum verpflichtet“).

      (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

      Von welchem Mitteln soll denn entschädigt werden? Von denen, die wir als Grundeinkommen auszahlen wollen?

      > Die reichsten 800 Menschen in Deutschland verfügen über mehr Vermögen
      > als die ärmsten 40 Millionen! Da sollte die Finanzierung des Grundeinkommens
      > kein Problem sein.

      Dann warte ich mal, bis ein entsprechendes Finanzierungskonzept vorliegt und schaue mir dann die dort getroffenen Annahmen an…

      Insgesamt: Ich wäre dankbar, wenn die Diskussion um die Finanzierung eines Grundeinkommens mit mehr Ernsthaftigkeit und ökonomischen Sachverstand geführt würde.

  5. Erstmal bin ich ganz froh, zufällig über diesen Beitrag gestolpert zu sein. Ich bin mal gespannt, wie sich das noch weiterentwickelt.

    Einen Punkt, den ich etwas strittig finde, ist das Wohngeld. Er ergibt für mich sofort Sinn, aber sehe ein Problem: Wenn man ihn an das lokale Mietniveau bindet, würde das nicht dafür sorgen, dass das Mietniveau weiter steigt? Vermieter könnten doch die Mieten „beliebig“ erhöhen, das BGE käme (im Schnitt) dafür auf. Und gerade in Städten mit immer weiter wachsender Miete (hier in Jena waren es zwischen 2008 und 2013 +18%), in denen die Politik wohl auch keinen Handlungsbedarf sieht, wirkt es auf mich komisch. Klar könnte man sagen, dass es die Person an sich nicht stört – man erhält ja das Geld – aber irgendwann müsste das doch kippen. Zumal das durchschnittliche Mietniveau innerhalb einer Stadt lokale Minima und Maxima nicht wiederspiegelt; zwischen Sozialbau am Außenrand der Stadt und moderner Butze im Citycenter liegt ja einiges …

    Und noch eine kleine Anmerkung, da mein innerer Conrad Duden immer anspringt: Zwischen Zahl und Prozentzeichen kommt ein (geschütztes) Leerzeichen.

    1. > Wenn man ihn an das lokale Mietniveau bindet, würde das nicht dafür sorgen, dass das Mietniveau weiter steigt?

      Nein.

      Solche Effekte sind zwar zu beobachten, wenn die Grenzen für die „Kosten der Unterkunft“ bei ALG2 angehoben werden. Hier kann es jedoch dem Mieter völlig egal sein, wie hoch seine Miete (innerhalb der Grenzen) liegt, weil das, was er sparen könnte, ihm nicht zugute kommt.

      Anders beim Wohngeld bei „Sozialstaat 3.0“. Hier treffen die Mieterhöhungen nicht „das Amt“, sondern den Mieter. Also wird der nicht jede Mieterhöhung akzeptieren und ggf. durch Umzug ausweichen. Zudem entsteht dadurch ein finanzieller Anreiz, weniger Wohnraum in Anspruch zu nehmen (kleinere Wohnungen oder WGs bilden), durch die Nachfrage und dadurch wiederum die Mieten zu reduzieren.

      1. OK, die Mieterhöhung trifft direkt den Mieter – dessen GE (bzw. der Beitrag des Wohngeldes) richte sich aber doch nach dem lokalen Mietniveau. Das müsse ja entsprechend alle paar Jahre auch angepasst werden. Oder verstehe ich da etwas grundlegend falsch?

        Im Moment steigen die Mieten hier in Jena (Studentenstadt) ja auch ohne „besonderen Grund“. Weniger Wohnraum und WG-Bildung klingt toll, ist aber in einer Stadt mit wenig Leerstand auch nicht immer so einfach möglich (und hier teilweise auch ziemlich teuer).

        1. Ja klar, das Wohngeld muss laufend dem Mietspiegel nachgeführt werden.

          Und: Das Modell „Sozialstaat 3.0“ ist ein Finanzierungsmodell für ein Grundeinkommen, kein Maßnahmenpaket für den Wohnungsmarkt. Einige Elemente werden zwar eher günstigen Einfluss auf die Entwicklung haben, aber das sind alles „Nebeneffekte“.

          Um die Mieten wieder einzufangen, muss das Angebot hoch und/oder die Nachfrage runter – alles andere (wie z.B. die Mietpreisbremse) wird nicht nachhaltig funktionieren.

          1. Hier stand ein langer Kommentar – bis ich meinen Fehler feststellte. Sozial Schwache kriegen das Wohngeld … na toll, was sich für Probleme in Luft auflösen, wenn man das Lesen beherrscht.

            Trotzdem danke für deine erhellenden Antworten.

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