Delegierte

Parteiorgane sind Tools zum Treffen von Entscheidungen. Derzeit haben wir drei solche Organe: Eine Mitgliederversammlung (Bundesparteitag) und zwei Delegierten-Organe: Den Bundesvorstand und das Bundesschiedsgericht.

Whut???!!?? Delegierte???!!??? Ja, natürlich. Personen, die dafür gewählt sind, politische und administrative Aufgaben wahrzunehmen beziehungsweise Recht zu sprechen.

Dass diese Delegierten nicht so besonders umstritten sind, liegt nicht nur daran, dass sie vom Parteiengesetz vorgeschrieben sind, sondern auch daran, dass so gut wie jeder Pirat einsieht, dass das Prinzip „alle müssen bei allem mitreden und mitentscheiden können“ sich ab einer bestimmten Parteigröße (die so im unteren zweistelligen Bereich liegen dürfte) nicht mehr vollumfänglich durchhalten lässt.

Bei Bundesparteitagen gilt aber seit jeher, dass es keine Delegierten gibt. Oder halt nur in der Berichterstattung, weil so mancher Journalist es halt gewohnt ist, Parteitagsteilnehmer als Delegierte zu bezeichnen, und sich um die Bedeutung des Wortes keine Gedanken macht. Solche Bundesparteitage als Mitgliederversammlung haben ihre spezifischen Vor- und Nachteile, darüber ist schon öfters diskutiert worden. Sie gelten für viele Mitglieder als Teil der „DNA der Piratenpartei“ – auch für mich. (Ich habe jetzt in den letzten Jahren als Bundesbeauftragter für die Bundesparteitage viel Zeit und Geld darin investiert, solche Mitgliederparteitage zu ermöglichen. Man darf also schon unterstellen, dass ich vom Prinzip überzeugt bin…).

Jetzt gibt es von mir einen Satzungsänderungsantrag (SÄA003), der ein weiteres Organ vorsieht, nämlich einen „kleinen Bundesparteitag“, und zwar als Delegiertenversammlung. Nun ist es einfach, sich darüber zu echauffieren (es sind Begriffe bis hin zu „Hochverrat“ gebraucht worden…) – möglicherweise ist es aber sinnvoller, sich erst mal genau anzusehen, welche Kompetenzen dieses neue Organ bekommen soll. Dann dürfte es deutlich kompatibler zu dem basisdemokratischen Ansatz der Piratenpartei erscheinen, als das Reizwort „Delegiertenparteitag“ zunächst vermuten lässt.

Der kleine Bundesparteitag soll im Grundsatz vier Kompetenzen bekommen:
a) Die Schiedsgerichtsordnung
b) Vor- und Nachbereitung von Bundesparteitagen als Mitgliederversammlung
c) Entlastung des Bundesvorstands von einigen Aufgaben und Verantwortung
d) Notbremse, falls ein Vorstand „aus dem Ruder läuft“

Schauen wir uns diese Kompetenzen im Detail an:

Die Schiedsgerichtsordnung

Als Bundesparteitag hat auch der kleine Bundesparteitag grundsätzlich Satzungsänderungskompetenz, diese wird allerdings durch die Satzung wieder eingeschränkt. Auf lange Sicht würde ich alle Nebenordnungen dort ansiedeln, im ersten Schritt lediglich die Schiedsgerichtsordnung.

Wer beim Bundesparteitag 2012.1 in Neumünster dabei war, erinnert sich vielleicht noch daran, dass wir uns damals die SGO „zerschossen“ haben. Ein Antragsteller, der halbwegs überzeugend auftrat, ein Vorsitzender des BSG, der davon überzeugt war, dass man schon auf ihn hören würde und daher sich nicht viel Mühe beim Argumentieren gegeben hat, eine Versammlung, der die SGO mehrheitlich keine Herzensangelegenheit war und die daher noch weniger vorbereitet war als bei anderen Anträgen üblich.

Meine Lehre daraus: Die SGO ist bei einem kleineren Organ besser aufgehoben. Dass es aber ein Bundesparteitag sein muss, erzwingt das Parteiengesetz. Das ist mit ein Grund, warum ich den kleinen Bundesparteitag als Parteitag und nicht als einen allgemeinen Parteiausschuss konzipiert habe.

Jetzt habe ich heute gelesen, ein solch kleines Entscheidungsgremium helfe beim „Durchregieren“. Leute – jetzt mal ernsthaft: Durchregieren mit Hilfe der Schiedsgerichtsordnung? Habt Ihre Euch mal näher angesehen, was da drin steht? Wo zum Beispiel der Bundesvorstand mal Kläger, mal Beklagter, mal Unbeteiligter ist? Wie soll denn eine solche (gleichzeitig mit dem Parteiengesetz kompatible) SGO-Änderung aussehen, mit der man da auch nur geringfügige taktische Vorteile erringen will?

Die Schiedsgerichtsordnung ist alles andere als unwichtig. Aber sie ist extrem wenig dazu geeignet, sie als Hebel zur Machtgewinnung oder Machtsicherung entsprechend abzuändern. Das kann die Mitgliederversammlung ruhigen Gewissens aus der Hand geben.

Vorbereitung und Nachbereitung von Bundesparteitagen

Auch unsere derzeit eher kleinen Bundesparteitage sind immer noch ein gutes Stück größer und damit schwerfälliger als die Delegiertenversammlungen vergleichbar großer Parteien. Sie sind auch teurer, spätestens dann, wenn die Reisekosten der Teilnehmer mit in die Rechnung aufgenommen werden. Und sie sind leider vergleichsweise ineffektiv.

Bei wie vielen Programmparteitagen bislang haben wir alle oder zumindest fast alle Programmanträge berhandeln können? Bei wie vielen Programmparteitagen haben sich die Teilnehmer gut auf die Anträge vorbereiten können, weil sie schon vorher wussten, welche behandelt werden? Ist es mit unserem basisdemokratischen Ansatz wirklich vereinbar, wenn umfangreiche Programmanträge gestellt werden, die nur als Ganzes angenommen oder abgelehnt werden können? Oder im Falle der Ablehnung in Dutzende Module zerfallen, die abzuhandeln für Plenum, VL und WL eine wahrer Horror wäre?

Was soll der kleine Bundesparteitag da helfen? Zunächst einmal vorab eine GO und wie TO festlegen. Beides wäre natürlich nicht ein Stein gemeiselt, sondern könnte per ganz normalem GO-Antrag (und einer entsprechenden Mehrheit) geändert werden. Aber die bislang obligatorische GO- und TO-Debatte zu Beginn eines Parteitags könnte man sich sparen, statt dessen werden dann halt zwei Programmanträge mehr behandelt. Der viel größere Vorteil: Zwei Wochen vor dem BPT (vielleicht auch mal drei, oder auch mal nur eine Woche vorher) steht die Antragsreihenfolge fest, und in der Reihenfolge können sich die Teilnehmer schon mal durchs Antragsbuch pflügen. Antäge, die vorher gelesen wurden. (Ok, längst nich von allen, so blauäugig bin nicht mal ich – aber zumindest so viele, dass problematische Formulierungen schon vor der Diskussions aufgefallen sind…)

Als nächste Aufgabe bekommt der kleine BPT, den Antragsberg schon mal zu verkleinern: Es gibt Anträge, die erkennbar so auf Parteilinie liegen (Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung, Förderung Freifunk, etc. ), dass sie mit einer 90%+x-Mehrheit durchgehen, wenn sie nicht sprachlich völlig verhunzt sind. Um solche Anträge durchzuwinken, brauchts es keine Antragsvorstellung, 5 Pro-Reden und Abstimmung, das lässt sich auch an den kleinen Bundesparteitag delegieren. Statt dessen diskutieren wir lieber die strittigen Anträge etwas gründlicher. Oder ein paar Anträge mehr.

Hier soll der kleine BPT Aufgaben übernehmen, die eigentlich dem großen BPT vorbehalten sind. Und darum gilt nicht wie beim großen BPT eine 2/3-Mehrheit, sondern eine 5/6-Mehrheit. Wenn 83,33% der Delegierten so einen Antrag beschließen, dann wird er auch bei der Mitgliederversammlung eine 2/3-Mehrheit bekommen. Und für diesen einen Fall in fünf Jahren, bei dem das mal anders aussieht, kann der große BPT da immer noch die Sache auf die Tagesordnung setzen und anders entscheiden.

Der letzte Punkt sind die redaktionellen Änderungen. Formal bestimmt derzeit der Bundesparteitag über das Programm. Faktisch macht da irgendwer nach irgendwelchen Kriterien redaktionelle Arbeit (vergleicht mal den beschlossenen WP063 mit dem, was im Programm steht: Innen- und Rechtspolitik). Meine Vorstellung ist, dass da ein Organ dafür die Kompetenz bekommt, die ich wählen und gegebenenfalls auch abwählen kann. Und wenn dort mit 5/6-Mehrheit entschieden wird, dann ist es hinreichend unwahrscheinlich, dass da „an der Basis vorbei“ neue Punkte ins Programm gemalt werden.

Insgesamt: Den Bundesparteitag als Mitgliederversammlung soll es weiter geben, er soll von „Routinekram“ entlastet werden, damit er sich um wichtigere Dinge kümmern kann. (In anderen Parteien ist es z.B. üblich, dass sich dem Rechenschaftsbericht des Bundesvorstands eine Aussprache über desselben anschließt, und erst dann entlastet wird – oder auch nicht. Wann wären wir jemals dazu gekommen?)

Entlastung des Bundesvorstands von einigen Aufgaben und Verantwortung

Während der große Bundesparteitag die weniger wichtigen Dinge abgeben soll, sollen beim Bundesvorstand die wichtigen Entscheidungen auf eine breitere Basis gestellt werden.

Das betrifft zunächst einmal die Beauftragten. Die sind derzeit Beauftragte des Bundesvorstands. Ich gebe ganz offen zu, dass ich mich vor dem Bundesparteitag in Halle nicht besonders wohl gefühlt habe, Beauftragter des damaligen Bundesvorstands gewesen zu sein und mich an dessen Weisungen zu halten. Ok, ich hätte es nicht bleiben müssen, aber das hätte diesen Parteitag wohl sehr weit nach hinten geschoben. Seit dem gibt es von mir Bestrebungen, dass solche Beauftragten eben Beauftragte der Gesamtpartei und nicht des Bundesvorstands sein sollen. In der GO für Beauftragte(die ich ja damals weitgehend geschrieben habe: ) klingt das schon mit an, aber solange der BuVo die Beauftragten jederzeit entlassen kann, steht das „Beauftragte der ganzen Partei“ halt nur auf dem Papier.

Von daher soll der kleine Bundesparteitag die Entscheidung über die Berufung und die Abberufung der Beauftragten und auch der Mitarbeiter bekommen. Dort, wo der kleine BPT einzelne Beauftragungen als zu unwichtig empfindet, um sich damit zu befassen, kann er das auch jederzeit an den Bundesvorstand delegieren. Oder wenn noch kein geeigneter Bewerber zur Verfügung steht.

Der andere Punkt ist der Haushalt des Bundesverbandes. Wir werden weiter sparen müssen, und die Partei wird das meiner Ansicht nach besser mittragen, wenn sie dort mehr Mitspracherecht hat.

Wir haben schon mit dem Schatzmeisterclub einen Versuch unternommen, die Finanzen auf eine breitere Basis zu stellen. Allerdings sitzen da weit überwiegend Landesschatzmeister, die ihrem LV verantwortlich sind, und entscheiden über Bundesangelegenheiten, für deren Ergebnis sie dann nicht die Verantwortung tragen. Dieses Auseinanderlaufen von Entscheidungsbefugnis und Verantwortung halte ich für nicht gut.

Notbremse, falls ein Vorstand „aus dem Ruder läuft“

Wir hatten da ja 2014 so eine Situation, dass die Partei mit dem damaligen Vorstand (zumindest einigen Personen in diesem Vorstand) massiv unzufrieden war, und es gab keinerlei Mechanismen, um das konstruktiv aufzulösen. Dass Aktionen wie „kein Handschlag“ mitten in einem Wahlkampf nicht gerade optimal sind, muss ich wohl nicht näher begründen.

Hier soll der kleine Bundeparteitag die Möglichkeit bekommen, den Bundesvorstand zu kontrollieren und ihm Weisungen zu erteilen. Möglicherweise reicht das schon aus, um solche Konflikte wieder zu befrieden. Sollte das allerdings nicht der Fall sein, dann soll der kleine Bundesparteitag einen großen Bundesparteitag einberufen können. (Reden wir nicht drum herum: Die Möglichkeit „oder wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen“ ist rein theoretisch, solange der Bundesvorstand das Zehntel prüft, deren Mitgliedsstatus prüft, die Halle beschließen muss, etc. Ein Vorstand, der nicht will, kann das quasi beliebig lange verzögern.)

Insgesamt: Ich halte SÄA003 nicht für „basisfeindlich“, sondern im Gegenteil für „basisfreundlich“: Durch die Enlastung der Mitgliederversammlungen können diese mehr relevante Entscheidungen treffen, und der Bundesvorstand als relativ kleines Delegiertengremium bekommt nicht mehr eine Art „Blanko-Scheck für ein Jahr“, sondern ein etwas breiter aufgestelltes Organ zur Seite gestellt.

Ergänzend: Warum so eine Politik 1.0-Lösung und kein elektronisches System

Ganz ehrlich: Ich würde ein funktionierendes elektronisches System bevorzugen. Allerdings scheint der BEO so etwas wie „der BER der Piratenpartei“ werden zu wollen. Wir haben derzeit nichts. Nichts für einen brauchbaren Diskurs, nichts für eine Abstimmung.

Man könnte wieder LiquidFeedback aufsetzen. Aber das war schon damals sehr umstritten, als es nur um „unverbindliche Meinungsbilder in einer Art Testbetrieb“ ging. Schon damals gab es kein wirklich funktionierendes und akzeptiertes Diskurssystem.

Ganz abgesehen davon: In dieser Partei gibt es verschiedene Strömungen (was zunächst einmal völlig normal ist), aber es ist unklar, wie groß sie sind und wer für sie sprechen kann. Auch das würde mit SÄA003 en passant geändert – aber das ist wohl ein eigener Beitrag.

12 Gedanken zu „Delegierte“

  1. Danke für deine ausführlichen Erklärungen. Genau so hatte ich den Antrag verstanden. Wäre noch Klärungsbedarf in der Frage, ob die Partei sich die Reisekosten für die Teilnehmer des kleinen Parteitages leisten kann. Dazu würde ich mich sehr über eine Einschätzung unserer Schatzmeister freuen.

    1. Zunächst einmal sind die Delegierten nicht Delegierte einer Gliederung, sondern einer parteiinternen Strömung. Das kann man so regeln, dass Anspruch auf Reisekosten bestehen, muss es aber nicht zwingend.

      Ansonsten: Wenn Anspruch auf Reisekosten besteht und die Spendenquote 50% erreicht, fallen für die Partei netto keine Kosten an.

      1. Du kannst keine „Strömungen“ vernünftig berücksichtigen. Dann wäre ja jede konkurrierende AG schon mal eine, genau genommen. Oder es meint eine Gruppe sich zu einer Strömung deklarieren zu müssen. Stress inklusive.

        Diese Bewertung ist viel zu ungenau und sorgt für mehr Ungerechtigkeit als dir lieb ist. Auch den „Parteifilz“ wirst du mit Delegierten nicht los. Schau auf die Listenkandidaten in einigen Bundesländern.

        1. Letztlich kandidieren Listen. Jede innerparteiliche Strömung, jede AG, jeder Untergliederung, jede wie auch immer geartete Gruppe kann mit einer Liste antreten. Und die Wählenden haben 42 Stimmen, die sie beliebig verteilen können.

  2. In der Kürze mal meinen Senf dazu

    Als Ersatz für eine „Elektronische Abstimmung“?
    Nein.

    42?
    Nein.
    Wie viele LVs haben wir mit wie vielen, jeweils stimmberechtigten Mitgliedern? Lasst diese Spaßzahlen, sie sind kontraproduktiv, willkürlich und alles andere als Vertrauenerweckend. Ein vernünftiger Verteiler-Schlüssel wäre besser.

    4 x im Jahr?
    Nein.
    2 Wochen vor einem BPT würde es vllt. Sinn machen. In der Hauptsache SÄA. Als Kontrollorgan über den BuVo? Bin ich mir nicht sicher.

    Verhindern von Filz?
    Nein.
    Du kennst da (diverse) Piraten schlecht. ,o)

    Die Idee mag sicher plausibel sein, leider ist sie nicht zu Ende gedacht. Ich plädiere in der Form auf Ablehnung des Antrags.

    1. > Als Ersatz für eine „Elektronische Abstimmung“? – Nein.

      Nicht als Ersatz. Aber im Moment haben wir halt weder das eine noch das andere.

      > Ein vernünftiger Verteiler-Schlüssel wäre besser.

      Bekomme ich einen Vorschlag?

      > 4 x im Jahr? Nein.
      > 2 Wochen vor einem BPT würde es vllt. Sinn machen.
      > In der Hauptsache SÄA.

      2 BPT im Jahr sind schon zwei Vorbereitungssitzung. Dazu nach einem Programmparteitag für die redaktionelle Nacharbeit. Das sind schon mal drei…

      1. >> Ein vernünftiger Verteiler-Schlüssel wäre besser.
        > Bekomme ich einen Vorschlag?

        Pro angefangener 100 Stimmberechtigter im LV = 1 Delegierten (z.B.)

        Im Prinzip würde es genügen wenn so ein Gremium alles was nicht Programm ist, vorab diskutiert und abstimmt. Den ganzen Formalfoo halt.

  3. Danke fürs nochmal hin schreiben. Meine Bedenken bzgl. dieses Antrags – die sich allesamt keineswegs um die Delegierten drehen- hatte ich dir bereits per Mail mitgeteilt, aber der Vollständigkeit halber noch einmal hier:

    1. Ein SÄA der auf einem Tool beruht das nicht existiert? – Völlig sinnfrei.
    2. Verantwortung vom BuVo nehmen, für den Haushalt? Sorry, NEIN. Der Bundesvorstand, respektive der Bundesschatzmeister trägt rechtlich die Verantwortung für die Finanzen. Die kann man ihm nicht so einfach nehmen. Und schon gar nicht soll der die Verantwortung tragen für einen Haushalt den ein ihm übergeordnetes Organ beschließt, vor allem wenn da bunt zusammengewürfelte Leute sitzen, die keine Ahnung von der komplexen Materie und rechtlichen Rahmenbedingungen haben.
    3. Verantwortung vom BuVo nehmen, für das Personal? Ähm nope. Bei den Beauftragten sehe ich da echt keinen Handlungsbedarf. Wer nicht will, der kann’s zurückgeben. Wie würdelos es sein kann, wenn Beauftragte, ihre Kompetenzen (oder vermeintlichen Defizite) oder Arbeitsverträge von einer Horde „Delegierter“ diskutiert wird habe ich im Rahmen des Schatzmeister Clubs erlebt. Auch sollten unsere Mitarbeiter nicht Spielbälle der Launen und Agendas verschiedener Srömungen sein.
    4. Wieso haben nur Vorsitzender und Schatzmeister Rederecht vor der Versammlung des kl. BPT, während dieser aber dem Gesamtvorstand weisungsbefugt ist?
    5. Statt Lokalproporz Flügelproporz. Schön und gut. Wäre es nicht hilfreich erstmal zu definieren was ein Flügel ist, bevor man auf Basis etwas Nichtexistentem die Zusammensetzung und Fraktionsbildung eines Organs plant, welches so weitreichende Kompetenzen haben soll? Was ist ein Flügel? Wie wird man offiziell ein Flügel? Kann jeder AG oder Stadtverband einer sein und Delegierte wählen?
    6. Vermeidung von Filz unter Berücksichtigung von 5. Meines Erachtens ist das der allerbeste Nährboden für Filz. Im Vordergrund stünde nicht das Interesse des gesamten Bundesverbands sondern die Agenda des entsendenden Grüppchens.
    7. Kosten. Du schriebst weiter oben, es wäre alles kein Problem, wenn die Rückspendenquote 50% betrüge. Angenommen der klBPT findet in Kassel statt. Zugticket von Köln nach Kassel und zurück kostet mit BC50 85,-€. Zzgl. Hotel für 60,-€/Nacht = 205-€ *42 = 8.610,-€ Das ganze für 4 Veranstaltungen im Jahr = 34.440,-€
    Davon müsste bei 50% Rückspendenquote die Hälfte auf jeden Fall irgendwie finanziert werden = 17.220,-€. Die andere Hälfte kommt erst im nächsten Jahr wieder rein, aber nur so lange wir noch die PartFin. aus der Europawahl kriegen.
    Also ich sehe da ein ziemlich großes Problem.

    1. Einfach köstlich wie du dir da selbst widersprichst. Unter Punkt 3 gibt es schon „verschiedene Srömungen“, unter Punkt 5 willst du sie erst mal definieren. Unter Punkt 6 jedoch meinst du Filz mit dieser Methode nicht verhindern zu können.

      Mach doch bitte deinen Wahlkampf woanders.

  4. So auf die schnelle sehe ich nicht wie dieser Vorschlag mit §8 PartG vereinbar ist.
    https://www.gesetze-im-internet.de/partg/__8.html
    Die Delegierten müssten von den LVs gewählt werden.
    Strömungen / Flügel Delegierte darf es (ohne Gewähr) nur zusätzlich zu Gebietsverbänden geben.
    Die Zahl er Delegierten muss nach §13 was mit der Mitgliederzahl zu tun haben, was die Beschränkung auf 42 ev. Problematisch macht, da jeder der 16 LVs mindestens 1 Delegierten kriegen muss und der Mitgliederstärkste in einem Passenden Verhältnis sein muss.
    https://www.gesetze-im-internet.de/partg/__13.html

  5. Sorry, aber mit diesem Antrag verschafft man sich genau das von den Realitäten abgerückte Wohlfühl-Wolkenkuckucksheim, das man bestens von den „Etablierten“ kennt. Da sitzen dann alle drin, die sich „viel Mühe und Arbeit“ gemacht haben, damit so Zeug wie z.B. der „Schatzmeisterclub“ herauskommt. Der Unterschied zu den Etablierten besteht nur noch darin, daß nicht ein Führungsgremium bzw. der Vorsitz die Leitlinien bestimmt, sondern eine Mehrheit des erlauchten Zirkels. Die Einspruchsoptionen sind reine Schminke, denn für mehr als einen Wahl-Voll-BPT pro Vorstandsamtszeit (der 2-Jahres-Amtszeit-Antrag wird als nächstes folgen) wird das Budget nicht mehr reichen, und bis dahin sind die Fakten so festgetreten, daß sich Entscheidungen nur noch mit der Brechstange (oder mangels begrenzter Parteitagsdauer gar nicht mehr) revidieren lassen. Mit einer solchen Struktur sehe ich die Existenzberechtigung für die Piraten nicht mehr gegeben. Ein gutes Programm kann auch jede andere Partei auf die Beine stellen; die DIB befindet sich da z.B. auf dem richtigen Weg, und da gibt es auch Basisinitiativen, die auch von Nichtmitgliedern ausgehen können. Und ich möchte auch nicht, daß Reisekosten von den Mitgliedsbeiträgen finanziert werden. Entweder reist man da selber auf eigene Kosten hin, oder man läßt es bleiben. Ausnahmen für Orga, Presse und Pflichtteilnehmer/Versammlungsämter sind in Ordnung, aber nicht für Abstimmende.

    1. > Die Einspruchsoptionen sind reine Schminke…

      1.) Es geht um Programmanträge, die zu einem (großen) BPT gestellt sind, der findet 4 Wochen nach Ende der Antragsfrist statt. Der kleine BPT läge dann dazwischen, das heißt, 2 Wochen später könnte der große BPT eine Fehlentscheidung revidieren. Dies in Kombination mit 5/6-Mehrheit erscheint mir ausreichend sicher.

      2.) Wenn für mehr als einen Wahlparteitag alle zwei Jahre das Geld nicht mehr reichen sollte, dann wäre ohnehin jede Basisbeteiligung nur Makulatur.

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