Beauftragte in der Piratenpartei

Piraten, die schon länger dabei sind, mögen sich noch daran erinnern, dass ich 2014/15 mal eine Amtszeit im Bundesvorstand war. Wir waren der Vorstand, der auf den kBuVo folgte, hatten also den Flurschaden wegzuräumen und und die Partei wieder zusammen zu führen, was leider nicht besonders gut gelungen ist (durchaus auch wegen eigener Fehler, zum überwiegenden Teil deswegen, weil erhebliche Teile der damaligen Partei schon Reisende waren, die man gar nicht mehr aufhalten konnte).

Wir haben uns damals aber auch so unsere Gedanken gemacht, wie man verhindern kann, dass künftig einzelne Strömungen in der Partei „durchregieren“ oder das zumindest versuchen. Damals sind die Bestimmmungen zur innerparteilichen Transparenz in die GO des Bundesvorstands gekommen (https://vorstand.piratenpartei.de/vorstand/geschaeftsordnung/ runter scrollen bis „Anhang“), damals wurde auch die Beauftragten-GO (https://vorstand.piratenpartei.de/vorstandsarbeit/geschaeftsordnung-fuer-beauftragte/) verabschiedet, die bis heute nahezu unverändert gilt.

Ziele dieser Beauftragten-GO waren insbesondere:

1. Da mal allgemein verbindliche Regeln zu setzen, die dann für alle gelten.

2. Die Stellung von Beauftragten dadurch zu stärken, dass sie nicht willkürlich von einem einzelnen Vorstandsmitglied beauftragt und auch wieder entpflichtet werden können, sondern dass (mit Ausnahme der persönlichen Assistenten) ein Beschluss des Gesamtvorstands vorliegen muss. (Bei größeren SGs konnten dann die Leiter berufen werden, die eigenverantwortlich weitere Beauftragungen aussprechen konnten – das war vor allem für die BPT-Orga vorgesehen, anders wäre es nicht praktikabel gewesen).

3. Der Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung (bis auf die persönlichen Assistenten)

4. Der Transparenzgrundsatz (die Beauftragten sind als Beauftragte zur berufen und das zu veröffentlichen)

5. Eine Neutralitätspflicht (Themenbeauftragte und Service-Gruppen sind Beauftragte der Gesamt-Partei und nicht einzelnen Strömungen verpflichtet)

6. Und nicht zuletzt das Mäßigungsgebot, gerade auf den sozialen Medien.

So, und nun haben wir Neuerungen im Bereich der Bundes-PR. Die politische Geschäftsführerin bezeichnet diese (zutreffend) als Service-Gruppe, der stellvertretende Bundesvorsitzende weiß nichts von einem Beschluss bezüglich der „Startbesetzung“ und hält diese somit nicht für Beauftragte. Und damit haben wir eine Situation, die eigentlich so nicht vorkommen kann.

Unterstellt, dass Sebulino jetzt nicht unter akutem Gedächtnisschwund leidet und es tatsächlich keinen solchen Beschluss gibt, obwohl einer zu fassen und zu veröffentlichen wäre: Da gibt es nun zwei vertretbare Auslegungen der Beauftragten-GO:

1.) Es entspricht nicht der Intention der Beauftragten-GO, ihre Pflichten dadurch zu unterlaufen, dass Beauftragungen nicht formal beschlossen, sondern einfach nur praktisch gehandhabt werden. In diesem Fall läge ein (heilbarer) Pflichtenverstoß vor, die betreffenden Personen sind jedoch durch ihre tatsächlich ausgeübte Tätigkeit als Beauftragte innerhalb einer Service-Gruppe anzusehen und an die Pflichten der Beauftragten-GO gebunden.

Oder

2.) Mangels erforderlichem Vorstandsbeschluss sind die Beauftragten persönliche Assistenten, die Bezeichnung als Service-Gruppe ist somit ein Irrtum (der ja mal vorkommen kann…). Aber auch als persönliche Assistenten sind die Betreffenden Beauftragte und unterliegen einem Teil der Pflichten der Bauftragten-GO (insbesondere dem Mäßigungsgebot, nicht jedoch der Neutralitätspflicht).

Macht das überhaupt einen Unterschied?

Ja. Sind es Mitglieder einer Service-Gruppe, so wäre ein Antrag auf Entpflichtung (sofern er bei einem zuständigen Organ, also BuVo oder BPT gestellt wird) formal zulässig. Bei persönlichen Assistenten ginge ein solcher Antrag von vorne herein in’s Leere, die wird man – sofern gute Worte nicht helfen – nur gemeinsam mit dem betreffenden Vorstandsmitglied wieder los.

Natürlich würde das derzeit nicht so intensiv diskutiert, wäre nicht die politische Ausrichtung des Startteams insgesamt und ein einzelnes Mitglied insbesondere ein Politikum.

Vorab: Ich habe die Zerwürfnisse um die Konrad-Zuse-Crew (der Thomas laut seiner Aussage schon länger nicht mehr angehört) von Anfang an mitbekommen und bin weit davon entfernt, hier eine Verantwortung oder gar Schuld einseitig zuzuweisen.

Dennoch: Das sogenannte Startteam ist nicht besonders ausgewogen zusammengestellt, und Thomas ist (relativ zum Spektrum der Piratenpartei, nicht relativ zum Spektrum der Gesamtbevölkerung!!!) am rechten Rand zu verorten (bei aller Problematik des Links-Rechts-Schemas, das hier jedoch für die Komplexitätsreduktion ausreichend ist). Beides in Kombination ist dazu geeignet, einem erheblichen Teil der Piratenpartei kräftig vor den Kopf zu stoßen.

Möglicherweise ist dieser Ansatz ja genial, und ich bin nur unfähig, diese Genialität zu erkennen. Man sollte diese Möglichkeit ja nicht voreilig ausschließen…

Ein Gedanke zu „Beauftragte in der Piratenpartei“

  1. Es können ja weitere Personen mitmachen.
    Das könnte zu einer Erweiterung der Strömungen führen.
    Wobei gute Arbeit oder Ideen nicht zwingend durch einen Poporz besser werden.

    Aber dazu muss man zusammenarbeiten wollen.

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